Ärztliche Vorsorgeuntersuchung im 8. Schuljahr

Die bisherigen schulärztlichen Vorsorgeuntersuchungen, welche im 8. Schuljahr obligatorisch durchgeführt werden mussten, sind seit dem Schuljahr 2020/21 freiwillig.

Das kantonale Gesundheitsamt empfiehlt jedoch, im 8./9. Schuljahr eine solche schulärztliche Kurzuntersuchung - ergänzt mit einem Beratungsgespräch - durchzuführen. Bei Interesse kann beim Schulsekretariat vor dem Arzttermin eine entsprechende gelbe Gesundheitskarte mit dazugehörendem Fragebogen bezogen werden.

Zur freiwilligen Vorsorgeuntersuchung sind mitzubringen:

  • Obenerwähnte gelbe Gesundheitskarte
  • Obenerwähnter, ausgefüllter Fragebogen
  • Eventuell vorhandene Brille und Brillenrezept
  • Impfausweis
  • Schriftliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters zur Durchführung allenfalls nötiger Impfungen
Schulärzte:
Gemeinschaftspraxis „Chinder- und Jugend-Dokter“
Dr. med. Susana Mateos-Wick / Dr. med. Lin Bähre Kenzo
Laufenstrasse 13, 4226 Breitenbach, 061 781 33 88

 

Bei einer bestehenden Zusatzversicherung oder bei gleichzeitigem pathologischem Befund können die Erziehungsberechtigten den Rückerstattungsbeleg der Arzt- rechnung an ihre Krankenversicherung weiterleiten. Sofern die Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen nicht von der bestehenden Grund- oder Zusatzversicherung der Krankenkasse übernommen werden, trägt die Wohngemeinde, auf Antrag der Erziehungsberechtigten, je nach dortiger Regelung die ungedeckten Kosten (abhängig vom Gesamteinkommen der Eltern).

 

 

Voraussehbare Arztbesuche sind ausserhalb der Unterrichtszeit durchzuführen.