12./13. Schuljahr

Für Schülerinnen und Schüler, welche schon am Ende der 1. Klasse oder 2. Klasse der Oberstufe ihre obligatorische Schulpflicht erfüllt haben (11 Volksschuljahr inkl. Kindergarten), bietet unsere Schule an, mit einem 12. oder allenfalls 13. Schuljahr das Pensum der Volksschule abzuschliessen.

Damit verbinden wir jedoch drei Kernkriterien , die erfüllt werden müssen:

  • Verhalten: Nach einem ersten TimeOut erfolgt im Wiederholungsfall der sofortige Ausschluss.
  • Motivation: Desinteresse und demotiviertes Verhalten führen ebenfalls zur Auflösung des Vertrages.
  • Kernfächer: Wenn der Kernfächer-Notenschnitt unter einer 3.8 zu liegen kommt, ist dies ein klares Indiz für fehlende Bemühungen und führt zur Auflösung des Vertrages.

Betroffene Schülerinnen und Schüler erhalten gegen Ende des ersten Semesters von der Schule ein Antragsformular für die Absolvierung des 12. odr 13. Schuljahres, welches von den Erziehungsberechtigten und der Schülerin/des Schülers auszufüllen ist. Anschliessend entscheidet die Lehrerschaft über die Zulassung zum 12. oder 13. Schuljahr und stellt einen Vertrag auf, welcher von der Schülerin/vom Schüler, den Erziehungsberechtigten, der Lehrerschaft und der Schulleitung unterzeichnet wird. Die Detailbestimmungen für deren Vertragserfüllung sind dort aufgeführt und nachzulesen!

Die Anmeldung hat bis Freitag, 08. Dezember 2023 zu erfolgen!

Der Entscheid über die Aufnahme erfolgt bis Ende Februar 2024!