Schulhausordnung

An unserer Schule leben und arbeiten viele Menschen miteinander. Wir haben etliche Freiheiten und Rechte. Um diese zu erhalten, bestehen wir auf folgende Abmachungen und Regeln:

  • Wir grüssen einander und begegnen einander mit Wertschätzung, Rücksicht und Freundlichkeit.
  • Wir bewahren in den Gängen Ruhe, stören den Unterricht nicht, lärmen und rennen Spiel- und Sportgeräte (Bälle, Rollerblades, Kickboards etc.) benutzen wir nur draussen.
  • Jegliche Art von Gewalt wird nicht geduldet.
  • Zu den Anlagen, Einrichtungen, zu Schulmaterial und zu fremdem Eigentum tragen wir Wer etwas beschädigt, beschmutzt oder verschmiert, bezahlt den Schaden oder wird zu Reparatur- oder Putzarbeiten aufgeboten.
  • Abfälle entsorgen wir in die entsprechenden Behälter.
  • Toiletten verlassen wir sauber (wie man sie selber anzutreffen wünscht).
  • Wir legen grossen Wert auf einen sparsamen Umgang mit Wasser, Energie und Verbrauchsmaterial.
  • Die Schülerinnen und Schüler betreten das Schulhaus über die vorgesehenen Eingänge und nicht früher als 15 Minuten vor dem Unterricht.
  • Nach dem Unterricht verlassen wir Tische und Stühle ordentlich.
  • Zur Schonung der Schulräume tragen wir Finken (keine Turnschuhe!). Seit Frühling 2023 dürfen bis auf Weiteres versuchsweise auch saubere Aussenschuhe im Schulhaus getragen werden.
  • Die Turnhallen dürfen nur mit sauberen Turnschuhen betreten werden. Schuhe, die auch im Freien getragen werden, sind in der Halle nicht erlaubt.
  • In den Unterrichtszimmern wie auch Garderoben ist es aus hygienischen Gründen nicht erlaubt, Essen und Süssgetränke zu konsumieren.
  • Auf dem gesamten Schulareal, sowie an Schulanlässen (z.B. Reisen, Lager ) gilt ein absolutes Alkohol-, Drogen-,Nikotin- und E-Zigarettenverbot.
  • Waffen, waffenähnliche Spielzeuge und Attrappen, Knallkörper, Feuerwerk, Laserpointer sowie andere gefährliche Gegenstände sind auf dem ganzen Schulareal
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Unredliches Verhalten (Spicken) und seine Konsequenzen

  1. Konsequenzen betreffend Leistungsbeurteilung:
    Unredliches Verhalten in einer Prüfung wird mit einem Abzug – eine Note – in der Bewertung, bei gleichzeitigem Einziehen der Prüfung geahndet. Die effektive Bewertung basiert zum Zeitpunkt, wo die Prüfung eingezogen wird, abzüglich einer Note.
  2. Disziplinarische Massnahmen:
    Unredliches Verhalten wird zudem mit einem Meldezettel den Eltern / Erziehungsberechtigten gemeldet und hat im Wiederholungsfall Konsequenzen in der Beurteilung des Arbeits-, Lern- und Sozialverhaltens.

Spezielle Bestimmungen

  1. In den Gebäuden und auf der Schulanlage ist das Kauen von Kaugummi nicht gestattet.
  2. Der Gebrauch elektronischer Unterhaltungsgeräte während der Unterrichtszeit und den Pausen ist nicht gestattet.
  3. Velos, Töffli‘s und Scooter werden diebstahlsicher auf dem für die Schule vorgesehenen Parkplatz / Unterstand parkiert.

Kleidung

  1. Wir tragen während des Unterrichts keine Kopfbedeckungen.
  2. Wir verzichten auf provozierende und aufreizende Kleidung.

Sicherheit

  1. Die Schule haftet nicht für den Verlust oder Diebstahl von Sach- und Wertgegenständen, Geld und Fahrzeugen.
  2. Das Verhalten auf dem Schulweg und die Verkehrstauglichkeit der Fahrzeuge fallen in die Verantwortung der Erziehungsberechtigten. 

Pause

  1. Das Schulareal wird während der Unterrichtszeiten und Pausen nicht ohne Erlaubnis verlassen.
  2. Die Schülerinnen und Schüler verbringen die Pause draussen. 
  3. Spielen, Schneebälle werfen etc. ist auf den dafür vorgesehenen Plätzen erlaubt.

 

 

Näheres regelt der Leitfaden «Disziplinarmassnahmen Volksschule» des Kantons Solothurn und die Disziplinarordnung der Kreisschule Thierstein West